1. Unterrichtsvertrag 1.1.
Die Anmeldung gilt, nach Gegenzeichnung durch den Fachlehrer, als für
mindestens die Dauer des
laufenden Schuljahres geltender Unterrichtsvertrag zwischen dem durch die
MLV vertretenen
Fachlehrer und dem Schüler. 1.2.
Mit der Anmeldung erwirbt sich der Schüler den Status eines einfachen Mitglieds, (siehe Satzung des Vereins §3.2.c) der mit der Abmeldung automatisch wieder erlischt. 2. Gebührenregelung 2.1. Die Kursgebühren
gelten als Jahresgebühren und werden in zwölf Monatsraten zur Monatsmitte abgebucht,
die letzte zum Schuljahresende im August. 2.2.
Aus kostensparenden Gründen ist nur Last-schrifteinzug oder Dauerauftrag
(mit Nachweis)
möglich. 2.3.
Für den Fall, dass die Abbuchung trotz erteilter Einzugsermächtigung
fehlschlägt, wird das Rechnungskonto
mit einer Kostenpauschale von 5,00 € belastet. 2.4.
Geschwisterermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Wird
eine Gebührenermäßigung aus
anderen Gründen beantragt, so ist ein Einkommensnachweis einzureichen.
3. Unterrichtsausfall 3.1.
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Kursteilnehmers ausfallen,
sind gebührenpflichtig. Bei
rechtzeitiger Benachrichtigung versucht der Fachlehrer den Termin zu verlegen,
ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht. 3.2.
Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung des Fachlehrers ausfallen, sind
bis zu vier Unterrichtsstunden
im Schuljahr gebührenpflichtig. Für darüberhinaus ausfallende
Stunden wird die
Gebühr auf Antrag erstattet. 4. Ferienregelung 4.1.
In den bayerischen Schulferien, an Feiertagen sowie am Elternsprechtag und
am letzten Schultag
vor den Ferien entfällt der Unterricht. 5. Abmeldungen 5.1. Die Abmeldung
vom laufenden Unterricht muß jeweils bis spätestens 30.6. bei
der MLV vorliegen. Erfolgt
keine fristgemäße Abmeldung, verlängert sich der Vertrag
um ein weiteres Schuljahr. Ausnahmeregelungen
nur mit Einverständnis des Fachlehrers und des Vorstands.